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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Prüfung und Zertifizierung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch die SGS – stellen Sie die Konformität Ihrer Produkte mit der Richtlinie 89/686/EWG sicher.

Als PSA gilt jede Vorrichtung und jedes Mittel, die bzw. das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und die bzw. das diese gegen ein oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit sowie ihre Sicherheit gefährden können. Alle PSA-Produkte, die in Europa in den Verkehr gebracht werden, unterliegen der PSA-Richtlinie (89/686/EWG). Dazu zählen die meisten Sicherheitsprodukte, die für Freizeit- und Sportaktivitäten oder für berufliche Zwecke bestimmt sind.

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Alle PSA-Produkte, die unter 2016/425 fallen, müssen die in der PSA-Verordnung aufgeführten und beschriebenen grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (EHSR) erfüllen.

Prüfung von PSA

Unsere Prüflabore bieten umfassende Prüfdienstleistungen für zahlreiche unterschiedliche Arten von PSA:

Medizinische Ausrüstung

  • Gesichtsmasken
  • Augenschutz
  • Schutzkleidung: Handschuhe und Bekleidung

Ausrüstung und Zubehör

  • Augenschutz: Sonnenbrillen, Schwimmbrillen 
  • Kopfschutz: Sicherheits- und Sporthelme 
  • Arm-/Beinschutz: Handgelenk-, Handflächen-, Knie- und Ellenbogenschoner

Bekleidung und Schuhe

  • Schutzkleidung: Warnkleidung, Motorradschutzkleidung, Schweißschutzkleidung und Hitze- und Flammschutzkleidung 
  • Fußschutz: Sicherheits- und Arbeitsschuhe 
  • Schutzhandschuhe: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken, Schweißerschutzhandschuhe, Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken

Bei der Prüfung der Qualität von PSA wird zunächst die Einhaltung der jeweiligen Prüfnormen kontrolliert. Für die PSA-Richtlinie wurden harmonisierte Normen veröffentlicht, und die Einhaltung dieser Normen gilt als Vermutung, dass die Konformität mit den Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie gegeben ist.

In den harmonisierten Normen sind nicht nur die Prüfungen, sondern auch die Vorgaben für die Benutzerinformation und Produktkennzeichnung beschrieben. 

PSA-Zertifizierung

PSA wird in die drei Kategorien I, II und III eingeteilt. In jedem Fall muss eine EG-Konformitätserklärung abgegeben werden.

PSA-KategorieZertifizierungsanforderungen
Kategorie I:
Einfache Produkte wie Gartenhandschuhe, Sonnenbrillen usw.
Der Hersteller kann eine Selbstzertifizierung durchführen. Bei diesem Verfahren muss eine technische Dokumentation erstellt werden, die die Konformitätserklärung des Herstellers enthält.
Kategorie II:
Sicherheits- und Sporthelme, Sicherheitsschuhe, Warnkleidung usw.
Erfordert eine EG-Baumusterprüfung (Artikel 10) durch eine notifizierte Stelle wie die SGS. 
Kategorie III:
Komplexe Produkte wie Atemschutzgeräte, Absturzsicherungen und Chemikalienschutzkleidung.

Erfordert eine EG-Baumusterprüfbescheinigung (Artikel 10) und eine laufende Kontrolle der Konformität (Artikel 11). Gemäß Artikel 11 kann der Kunde entscheiden, ob die notifizierte Stelle

  • jährlich ein Audit der Fertigungsstätte durchführt, um sicherzustellen, dass geeignete Managementsysteme vorhanden sind, um kontinuierlich ein konformes Produkt herzustellen; oder
  • jährlich Proben zur Kontrolle der Konformität auswählt. 

CE-Kennzeichnung

Wir stellen die EU-Bauartprüfungsbescheinigung für Produkte der Kategorien II und III über die SGS Fimko — Notified Body (0598) zur Verfügung.

Über unser globales Auditorennetzwerk bieten wir auch jährliche Werksaudits für Produkte der Kategorie III an. Qualifizierte Produkte müssen nach der Zertifizierung das CE-Zeichen tragen. Nach der Zertifizierung müssen Produkte, die die Prüfung erfolgreich bestanden haben, die CE-Kennzeichnung tragen.

Was spricht für die Prüfung und Zertifizierung von PSA durch die SGS?

Unser weltweites Netzwerk und unsere Experten bieten Ihnen aus einer Hand einfache Lösungen zur Feststellung der Konformität von PSA-Produkten mit den Prüfungs- und Zertifizierungsanforderungen.  Unsere akkreditierten Labore können Sie auch bei der Zusammenstellung von technischen Unterlagen unterstützen und sich für die Beantragung der EG-Baumusterprüfung mit notifizierten Stellen abstimmen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen.

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