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EU-Holzverordnung

Audit-, Schulungs- und Zertifizierungsdienstleistungen der SGS nach der EU-Holzverordnung – erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen, die für Holz und Holzprodukte auf dem europäischen Markt gelten.

Mit Wirkung vom 3. März 2013 legt die EU-Holzverordnung (995/2010) die rechtlichen Pflichten von Marktteilnehmern fest, die Holz und Holzerzeugnisse zum ersten Mal in der EU in Verkehr bringen, sowie die Verpflichtungen von Händlern. Wir können Ihnen helfen, die Vorschriften einzuhalten und die damit verbundenen Risiken zu bewerten.

Diese Verordnung, die in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, verpflichtet die Betreiber, Folgendes umzusetzen:

  • Ein Due-Diligence-System
  • Ein Produktinformationssystem, einschließlich Quellenangaben
  • Risikobewertungsverfahren zur Analyse und Bewertung des Risikos, dass illegales Holz auf den Markt gelangt
  • Verfahren zur Risikominderung, um zu verhindern, dass illegales Holz auf den Markt gelangt

Unsere Dienstleistungen

Mit unserer umfassenden Erfahrung in den Bereichen Forstwirtschaft, Forstprodukte und Chain-of-Custody-Zertifizierung kann unser globales Netzwerk qualifizierter Auditoren Sie bei der Einhaltung der EU-Holzverordnung, der Bewertung der Risiken und der Durchführung von Audits nach dem neuen Standard unterstützen. Wir bieten unter anderem folgende Dienstleistungen an:

  • Schulung – um Organisationen, die der neuen Verordnung unterliegen, dabei zu helfen, ihre Rolle und Verantwortlichkeiten zu verstehen
  • Due Diligence – Wir können ein effektives Due-Diligence-System bereitstellen, das bei korrekter Implementierung Ihre Compliance erleichtert
  • Überwachung – wir wurden von der Europäischen Kommission offiziell als Überwachungsorganisation der EU-Holzverordnung (995/2010) registriert
  • Maßgeschneiderte Auditlösungen:
    • Audit-Service auf der Grundlage unserer Due-Diligence-Monitoring-Richtlinien
    • Audit der Lieferkette
    • Kundendefinierte Audit-Dienstleistungen
  • Beratung
  • Zertifizierung – Chain-of-Custody-Zertifizierungen und Systeme zur Verifizierung durch Dritte spielen eine wichtige Rolle bei einer Risikobewertung und können zur Unterstützung einer Risikobeurteilung verwendet werden. Eine Chain-of-Custody-Zertifizierung oder eine Verifizierung durch Dritte allein stellt jedoch keinen Nachweis für die Rechtmäßigkeit dar.

Warum sollten Sie sich für Dienstleistungen von SGS im Zusammenhang mit der EU-Holzverordnung entscheiden?

Wir sind die weltweit führende unabhängige Stelle, die die Chain-of-Custody-Zertifizierung für Holz- und Forstprodukte ausstellt, und wir haben langjährige Erfahrung mit der erfolgreichen Durchführung von großen und komplexen internationalen Projekten. Mit Niederlassungen in allen Regionen der Welt verfügen wir über Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die die Landessprache der jeweiligen Märkte sprechen und ihre Kulturen verstehen. So sind wir in der Lage, konsistente, zuverlässige und effiziente Dienstleistungen überall auf der Welt anzubieten.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie unsere Dienstleistungen im Rahmen der EU-Holzverordnung Ihr Unternehmen verbessern können.

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