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EU-Spielzeugrichtlinie

Die Dienstleistungen der SGS nach der EU-Richtlinie 2009/48/EG gewährleisten, dass Spielwaren den Anforderungen entsprechen und für den Verkauf und Vertrieb in der gesamten EU zugelassen sind.

Die 2009 veröffentlichte EU-Richtlinie zur Spielzeugsicherheit trat in zwei Phasen in Kraft: physikalische Anforderungen im Juli 2011 und chemische Anforderungen im Juli 2013. Vom Design und der Produktion bis hin zum Endprodukt im Geschäft müssen Spielwaren eine komplexe Kombination von Anforderungen erfüllen und nachweisen.

Unser globales Netzwerk von Experten und Prüflabors kann Spielwarenhersteller, Importeure und Einzelhändler dabei unterstützen, ihre Verpflichtungen in jeder Phase der Lieferkette zu verstehen und zu erfüllen.

Die Spielzeugrichtlinie zielt darauf ab, Unfälle im Zusammenhang mit Spielzeug zu reduzieren, indem Gefahren bei Spielzeug unter Berücksichtigung ihrer vorhersehbaren Verwendung und unter Berücksichtigung des Verhaltens von Kindern identifiziert werden. Erfordert:

  • Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen
  • Einhaltung strenger Anforderungen (Schwermetalle, Duftstoffe etc.)
  • Sicherheitsbewertung
  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • Eine vollständige technische Dokumentation
  • Eine vollständige EG-Konformitätserklärung
  • Besondere Angaben zu den Warnhinweisen

Hier kann die SGS helfen. Unsere speziellen Dienstleistungen für die EU-Richtlinie zur Sicherheit von Spielzeug decken alle Ihre Bedürfnisse ab, vom Konzept/Design eines Produkts bis hin zum beabsichtigten Markt:

  • Produktprüfung (chemische, physikalische, mechanische, Entflammbarkeit, elektrische Sicherheit, etc.)
  • Sicherheitsbewertungen (chemisch, physikalisch/mechanisch usw.)
  • Überprüfung von Kennzeichnungen und Warnungen
  • Anforderungen an die technische Dokumentation
  • Schulung
  • Audits und Inspektionen

Was spricht für die Compliance-Dienstleistungen der SGS im Rahmen der EU-Richtlinie zur Sicherheit von Spielzeug?

Mit einem globalen Netzwerk von Spielwarenlabors und vier EU-Notifizierten Stellen für Spielwaren in Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Deutschland können wir Ihnen helfen, die vollständige Einhaltung der EU-Spielwarenrichtlinie sicherzustellen. Arbeiten Sie mit uns zusammen, um Spielzeugprüfungen nach harmonisierten Normen (EN 71–1, EN 71–2, EN 71–3, EN 71–4, EN 71–5, EN 71–7, EN 71–8, EN 71–12, EN 71–13, EN 62115) durchzuführen. Mit Fachwissen in allen Bereichen können wir Sie in jeder Phase der Prozess-/Lieferkette unterstützen, von Schulungen bis hin zu Dokumentationsprüfungen und Inspektionen.

Unsere Spielwarenlabore sind international von Akkreditierungsstellen anerkannt. Darüber hinaus befinden sich unsere Spielwarenlabore strategisch günstig in wichtigen Produktionsbereichen und Transitpunkten weltweit. Unabhängig davon, in welchem europäischen Land Ihr Spielzeug verkauft werden soll, kann Ihnen die SGS dabei helfen, alle geltenden Anforderungen zu erfüllen.

Schützen Sie Kinder und Ihre Marke, indem Sie die SGS beauftragen, um sicherzustellen, dass Ihr Spielzeug die komplexen Anforderungen der EU-Spielwarenrichtlinie erfüllt. Sie möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns noch heute.

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