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Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED)

Konformitätsbewertungs- und Prüfdienstleistungen stellen sicher, dass Funk- und Telekommunikationsanlagen für den Einsatz in Europa der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) entsprechen.

Hersteller und Verkäufer von Geräten, die in den Anwendungsbereich der Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU) fallen und in einem europäischen Mitgliedstaat auf dem Markt verfügbar sind oder in Betrieb genommen und verwendet werden, müssen sicherstellen, dass sie alle einschlägigen Anforderungen erfüllen und die geltenden Konformitätsverfahren abgeschlossen haben.

Wir bieten Ihnen mit einem weltweiten Netzwerk von Laboren das breiteste Spektrum an Prüfungen und Zertifizierungen im Bereich der drahtlosen Kommunikation, um Ihnen einen Wettbewerbsvorteil auf diesem wettbewerbsintensiven Markt zu verschaffen.

Im Allgemeinen sind die grundlegenden Anforderungen, die erfüllt werden müssen, folgende:
  • 3.1a Gesundheit
  • 3.1a Sicherheit (2014/35/EU muss enthalten sein)
  • 3.1b EMC 2014/30/EU
  • 3.2 Funk
  • 3.3 Anforderungen an Funkanlagen in bestimmten Kategorien oder Klassen

Konformitätsvermutung

Bei Funkanlagen, die den harmonisierten Normen (HS) oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, wird davon ausgegangen, dass sie die grundlegenden Anforderungen des Artikels 3 erfüllen, die von diesen Normen oder Teilen davon abgedeckt werden.
In Bezug auf die Anforderungen des RED-Abschnitts 3.1 kann das Konformitätsverfahren eines der folgenden Verfahren sein:
  • Anhang II (Interne Fertigungskontrolle)
  • Anhang III Modul B und Modul C (Beteiligung der benannten Stelle an der Bewertung)
  • Anhang IV Modul H (Beteiligung der benannten Stelle an der Bewertung)

Für die Anforderungen der RED-Abschnitte 3.2 und 3.3 gibt es zwei Möglichkeiten, die Konformität nachzuweisen:

  1. Der Hersteller hat harmonisierte Normen (HS) angewendet, die eines der zuvor genannten Verfahren nutzen
  2. Der Hersteller hat keine oder nur teilweise harmonisierte Normen (HS) angewendet, oder – wenn solche HS nicht existieren –, muss er entweder Anhang III Modul B und Modul C oder Anhang IV Modul H anwenden
Die nach Technologien am häufigsten angewandten Normen, die die grundlegenden Anforderungen von Artikel 3 der Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU) abdecken, sind:
  • 3.1a Gesundheit: EN 62479, EN 62311; EN 50385; EN 50360; EN 50566; EN 62209
  • 3.1a Sicherheit: EN 62368-1, EN 60335-1, EN 60601-1, EN 61010-1, EN 60529
  • 3.1b EMV: EN 55032(EMI), EN 55035(EMS), EN 301 489, EN 61000-3-2, EN 61000-3-3
  • 3.2 Radio: EN 300 328, EN 301 893 (5GHz RLAN), EN 303 413/345, EN 303 417, EN 300 220/330/440, EN 301 511, EN 301 908, EN 303 687 für Wi-Fi 6E

Wir verfügen über das Fachwissen, die Prüfeinrichtungen und die benannten Stellen, um Sie dabei zu unterstützen, die Konformität Ihres Produkts zu erreichen und nachzuweisen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie die RED-Konformitätsbewertungs- und Testdienstleistungen von SGS Ihnen dabei helfen können, konforme Produkte auf den Markt zu bringen.

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