Unser RBA-Audit bietet Ihnen einen stabilen Rahmen, um die Einhaltung des RBA-Verhaltenskodexes durch Ihre Lieferanten überwachen und beurteilen zu können.
Hintergrundinformationen zur RBA
Die RBA, einst als EICC bekannt, wurde 2004 gegründet, um einen gemeinsamen Verhaltenskodex für die Elektronik- und die Informations- und Telekommunikationsindustrie (IKT) auszuarbeiten und umzusetzen. Heute sind mehr als 110 Elektronik-, Einzelhandels-, Automobil- und Spielzeugunternehmen aus der ganzen Welt und ihre Zulieferer Mitglieder in dem Verband. Das RBA-Auditprotokoll in der aktuell gültigen Fassung 6.0.0 wurde 2017 ratifiziert und ist am 1. Februar 2018 in Kraft getreten.
Der RBA-Verhaltenskodex setzt Normen fest, die sicherstellen sollen, dass:
- die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette der Elektronikindustrie sicher sind
- Arbeitskräfte mit Respekt und Würde behandelt werden
- Herstellungsprozesse umweltverträglich sind
Durch den Verhaltenskodex ergeben sich für Fabriken in den Beschaffungsketten eindeutige und messbare Vorteile, u. a. höhere Produktivität, bessere Qualität, niedrigere Arbeiterfluktuation, weniger Verletzungen und Krankheiten. Darüber hinaus können Unternehmen mit dem Verhaltenskodex ihre gesellschaftliche Verantwortung nachweisen, wenn sie sich um internationale Aufträge bemühen oder ihre Geschäftstätigkeit lokal ausweiten wollen. Der Verhaltenskodex wurde in weiten Teilen der Elektronik- und IKT-Industrie als Standard für die gesellschaftliche Verantwortung übernommen.
Normen des RBA-Verhaltenskodex
Der RBA-Verhaltenskodex besteht aus fünf Abschnitten mit 43 wichtigen Normen:
- Arbeit
- Freie Wahl der Beschäftigung
- Junge Arbeitskräfte
- Arbeitszeiten
- Löhne und Sozialleistungen
- Menschenwürdige Behandlung
- Verbot der Diskriminierung
- Vereinigungsfreiheit
- Gesundheit und Sicherheit
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Notfallvorsorge
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Arbeitshygiene
- Körperlich belastende Arbeiten
- Maschinensicherung
- Sanitäreinrichtungen, Essen und Wohnunterkünfte
- Mitteilungen zu Gesundheit und Sicherheit
- Umwelt
- Umweltgenehmigungen und Berichtswesen
- Vermeidung von Verschmutzung und Reduzierung der eingesetzten Ressourcen
- Gefährliche Stoffe
- Festabfall
- Emissionen in die Luft
- Einschränkungen bei Produktinhaltsstoffen
- Wasserbewirtschaftung
- Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen
- Ethik
- Geschäftsintegrität
- Verbot der unzulässigen Vorteilsnahme
- Offenlegung von Informationen
- Geistiges Eigentum
- Faire Geschäftstätigkeit, faire Werbung und fairer Wettbewerb
- Schutz der Identität und Verbot von Vergeltungsmaßnahmen
- Verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien
- Datenschutz
- Managementsysteme
- Verpflichtung des Unternehmens
- Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit der Geschäftsführung
- Gesetzliche Bestimmungen und Kundenanforderungen
- Risikobewertung und Risikomanagement
- Verbesserungsziele
- Schulung
- Kommunikation
- Feedback und Beteiligung der Mitarbeiter; Beschwerdeverfahren
- Kontrollen und Bewertungen
- Verfahren für Korrekturmaßnahmen
- Dokumentation und Aufzeichnungen
- Verantwortung der Zulieferer
Was spricht für die SGS?
Die SGS ist eine der wenigen Prüfgesellschaften, die von der RBA anerkannt und zur Verwendung von RBA-Audit-Toolkits mit RBA-qualifizierten Auditoren berechtigt ist. Am Ende eines erfolgreichen Audits durch die SGS nach dem validierten Auditprogramm der RBA steht ein offizieller RBA-Auditbericht. Mit diesem wiederum lässt sich das Bekenntnis zum Verhaltenskodex in der gesamten Beschaffungskette untermauern.
Erfahren Sie mehr darüber, wie ein RBA-Audit durch die SGS Ihnen und Ihren Lieferanten bei der Einhaltung des Kodex helfen kann.
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