Dies gilt für alle Chemikalien – nicht nur für die in industriellen Prozessen verwendeten, sondern auch für die in Alltagsprodukten wie Reinigungsmitteln und Farben oder in Kleidung, Möbeln und Elektrogeräten.
Da REACH nicht nur für chemische Stoffe und Gemische gilt, sondern auch spezifische Bestimmungen für Artikel enthält, ist es wichtig, dass Hersteller und Importeure von Konsumgütern ihre Rolle und Verantwortlichkeiten innerhalb des REACH-Rahmens verstehen. Die Beschränkung, Zulassung und Meldung von Substanzen sind wichtige Faktoren für einen Artikel, das auf den europäischen Markt gebracht wird. Darüber hinaus muss sich die Branche mit Herausforderungen befassen, die sich aus der Kommunikation über SVHC innerhalb der Lieferkette und gegenüber den Verbrauchern ergeben.
SGS bietet eine umfangreiche Palette an Dienstleistungen, um unsere Kunden bei der Erfüllung ihrer Pflichten gemäß REACH zu unterstützen – von der ersten REACH-Registrierung bis hin zu Test-, Audit- und Verifizierungsleistungen –, um die kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.
REACH überträgt der Industrie die Verantwortung für das Management der Risiken, die Chemikalien oder Konsumgüter für die öffentliche Gesundheit und für die Umwelt darstellen können. Die meisten REACH-Anforderungen gelten direkt für Hersteller und Importeure, die Stoffe (entweder reine oder als Gemische klassifizierte) registrieren müssen, indem sie Daten über die Eigenschaften ihrer Chemikalien liefern. Sie sind auch gemäß REACH verpflichtet, Stoffsicherheitsbewertungen zu erstellen und Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen. REACH verpflichtet Hersteller und Importeure, die europäischen Regulierungsbehörden über die Verwendung von Gefahrstoffen zu informieren. REACH kann diese Stoffe dann unter Zulassung stellen.
REACH verlangt von nachgeschalteten Anwendern, sicherzustellen, dass ihre Kunden (z. B. andere Industrieunternehmen und Verbraucher) über die Informationen verfügen, die sie benötigen, um ihre Produkte sicher verwenden zu können. Die Händler sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen zur Stoffsicherheit mit den von ihnen vertriebenen Gemischen und Erzeugnissen geliefert werden und dass die von ihnen vertriebenen Produkte keine beschränkten Substanzen enthalten.
Darüber hinaus kann das REACH-Framework Verbraucherprodukte in Bezug auf die Stoffzulassung gemäß Anhang XIV oder die Beschränkung gemäß Anhang XVII sowie die Meldung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) gemäß Artikel 7 oder die Deklaration gemäß Artikel 33 betreffen. Hersteller und Importeure müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass die REACH-Standards ständigen Änderungen unterliegen und die neuesten Anforderungen genau verfolgen.
Durch unser globales Netzwerk aus Laboren und hervorragend ausgebildeten Fachleuten bietet die SGS eine zentrale Anlaufstelle für Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass Ihre Produktions- und Vertriebssysteme Ihre Einhaltung der REACH-Gesetzgebung unterstützen.
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