- Kindermöbel
- Büromöbel
- Gartenmöbel
- Möbel für Bildungseinrichtungen
- Bestuhlung
- Freistehende Schränke
- Labor- und Werkstattmöbel
Einzelhändler, Marken und Verbraucher verlangen zunehmend eine unabhängige Überprüfung der Produktsicherheit und -qualität. Das GS-Zeichen bietet diese Sicherheit, und mit SGS als benannter Stelle für die Prüfung und Zertifizierung des GS-Siegels können Sie auf einem überfüllten Markt einen Wettbewerbsvorteil erzielen.
Was ist das GS-Zeichen?
Das Siegel „GS“ steht für „Geprüfte Sicherheit“. Dieses freiwillige, aber gesetzlich geregelte Zeichen für gebrauchsfertige Produkte stellt die Produktsicherheit in den Mittelpunkt. Es bestätigt, dass ein Produkt auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) für den vorhersehbaren Gebrauch sicher ist. Das GS-Zeichen ist nach dem ProdSG, Kapitel 5, Abschnitte 20-23, geregelt.
Was sind die Vorteile?
Das GS-Zeichen ist eines der bekanntesten und wichtigsten Prüfzeichen für Waren und Konsumgüter. Das entsprechend gekennzeichnete, gebrauchsfertige Produkt kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher und gefahrlos verwendet werden.
Das GS-Zeichen wird von unabhängigen Organisationen vergeben, die von deutschen Behörden für die Durchführung von Produktprüfungen und die Zertifizierung der Konformität akkreditiert wurden. Seine Anforderungen sind strenger als die der EN-Norm und gehen auch über die Anforderungen der obligatorischen CE-Kennzeichnung hinaus. Hersteller, die sich für die GS-Zeichen-Zertifizierung entscheiden, profitieren von:
- einem überprüfbaren Nachweis der Produktsicherheit und der Einhaltung der Anforderungen des GS-Zeichens
- Gesteigertem Vertrauen der Einzelhändler und Verbraucher
- einer besseren Marktfähigkeit der Produkte
Das Zeichen gilt sowohl für Konsumgüter im Sinne des § 2 Nr. 26 ProdSG als auch für Arbeitsmittel und versichert dem Verbraucher, dass ein Produkt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher und gefahrlos verwendet werden kann. Gleichzeitig hilft es Arbeitgebern zu verstehen, dass sie ihren Mitarbeitern nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen dürfen, wie es § 5 der Betriebssicherheitsverordnung vorschreibt.
Welche Produkte kann SGS zertifizieren?
- Träger
- Klappbetten
- Babybetten
- Wiegen
- Möbel (für Babys und Kinder)
- Hochstühle
- Kinderwagen
- Spielplatz
- Roller
- Roll-/Schlittschuhe
- Stationäre Trainingsgeräte
- Ellipsentrainer
- Kraftgeräte
- Krafttrainingsgeräte
- Laufbänder
- Rudergeräte
- Stepper und Steiggeräte
- Heimtrainer mit starrem Antrieb oder ohne Freilauf
- Trainingsgeräte für den Oberkörper
- Mobile Trainingsgeräte
- Gymnastikball
- Wander-, Trekking- und Walkingstöcke
- Turngeräte
- Trampolin
- Mechanisches Spielzeug
- Elektrisches Spielzeug
- Aufsitzspielzeug
- Freizeit-Trampolin
- Roller
- Aktivitätsspielzeug
- Puppen
- Schritt 1: GS-Zertifizierung beantragen
- Schritt 2: Prüfung des Produkttyps
- Schritt 3: Werksaudit Jahr 1
- Schritt 4: Ausstellung eines Zertifikats (maximale Gültigkeitsdauer: fünf Jahre)
- Schritt 5: Fabrikprüfungen der Jahre 2 bis 5
- Schritt 6: Zertifikat ggf. zurückziehen
Das GS-Zeichen, das sich von der europäischen CE-Kennzeichnung unterscheidet, zeigt die Sicherheitsprüfung eines Prototyps und die Inspektion des Herstellungsprozesses durch eine GS-Stelle an, bewertet jedoch nicht die Produktqualität, Leistung oder Haltbarkeit. Das gilt nicht nur für Produkte, die in Deutschland hergestellt werden, sondern auch international. Im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes müssen Produkte mit dem GS-Zeichen während ihrer gesamten Lebensdauer für den Anwender sicher bleiben und dürfen unter normalen Gebrauchsbedingungen keine gesundheitlichen oder rechtlichen Interessen gefährden.
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