Als PSA gilt jede Vorrichtung und jedes Mittel, die bzw. das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und die bzw. das diese gegen ein oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit sowie ihre Sicherheit gefährden können. Alle PSA-Produkte, die in Europa in den Verkehr gebracht werden, unterliegen der PSA-Richtlinie (89/686/EWG). Dazu zählen die meisten Sicherheitsprodukte, die für Freizeit- und Sportaktivitäten oder für berufliche Zwecke bestimmt sind.
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