Die Verordnung über den Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) befasst sich mit dem Austritt von Kohlenstoff aus Produkten, Waren, Derivaten und bestimmten Vorläuferprodukten, die in die Europäische Union importiert werden. Die Verordnung zielt darauf ab, die Kohlenstoffkosten importierter Produkte mit denen inländischer Produkte auszugleichen. Die Umsetzung des CBAM erfolgt in zwei Phasen – der Übergangszeit vom 31. Oktober 2023 und dem dauerhaften System, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Wir bieten eine Reihe von CBAM-Leistungen, die Ihnen helfen, die Anforderungen zu erfüllen – von der Buchhaltung und Lückenbewertung bis hin zur Verifizierung.
Ein umfassendes Angebot an CBAM-Leistungen von SGS
- Laufende Unterstützung während der ÜbergangsphaseErarbeitung und Implementierung einer Bilanzierungsmethode und eines Systems, das den CBAM-Anforderungen entspricht, um die Emissionsüberwachung und die periodische Meldung an die CBAM-Anmelder zu erleichtern.
- Technische Schulungen Erhalten Sie maßgeschneiderte technische Schulungen für Ihre Branche und Ihre Produkte.
- Gap AnalyseStellen Sie sicher, dass Ihr Buchhaltungssystem die CBAM-Anforderungen erfüllt. Wir beurteilen die aktuelle Treibhausgas-Emissionsbilanzierung und passen sie an die CBAM-Anforderungen an.
- EmissionsverifikationAkkreditierte Verifizierung Ihres Treibhausgas-Ausstoßes erwerben (ab 2026).
Welche Branchen und Produkte müssen die CBAM-Anforderungen erfüllen?
Die CBAM-Verordnung umfasst die Einfuhr von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff für Emissionen von Kohlendioxid, Stickstoffoxid und Perfluorkohlenstoffen. Zukünftig werden Eisen, Stahl, Aluminium und Wasserstoff für direkte Emissionen besteuert. Zement, Düngemittel und Strom werden ebenfalls abgedeckt und künftig für direkte und indirekte Emissionen besteuert.
Der CBAM wird voraussichtlich weitere Sektoren und Produkte abdecken und wird voraussichtlich bis 2030 alle Sektoren abdecken, die im Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU ETS) enthalten sind.
Wie funktioniert CBAM?
EU-Importeure müssen den Status eines zugelassenen CBAM-Deklaranten beantragen. Importeure können auch indirekte Zollvertreter ernennen, um eine Genehmigung zu beantragen. Jeder bevollmächtigte CBAM-Erklärer erhält eine CBAM-Kontonummer.
Das CBAM-Register und die Gemeinsame Zentrale Plattform sind zwei Schlüsselelemente der CBAM-Verordnung. Das CBAM-Register enthält Daten zu autorisierten CBAM-Erklärern, Betreibern und Anlagen in Nicht-EU-Ländern. Die gemeinsame zentrale Plattform wird für den Verkauf und Rückkauf von CBAM-Zertifikaten verwendet.
Wie sieht die Übergangszeit aus?
Während der Übergangszeit müssen Importeure von Waren, die in den Anwendungsbereich der CBAM fallen, Treibhausgasemissionen melden, die in ihre Einfuhren eingebettet sind, ohne CBAM-Zertifikate zurückzugeben. Diese Übergangszeit ist auf die Informationserhebung ausgerichtet, um die Vorbereitung auf das endgültige System sicherzustellen und ein Bewusstsein dafür zu schaffen, was von Exporteuren und Importeuren erwartet wird.
Importeure müssen die eingebetteten Emissionen in importierten Waren vierteljährlich melden und dabei direkte und indirekte Emissionen sowie alle im Ausland gezahlten Kohlenstoffpreise angeben.