Da der Wandel hin zu hochautomatisierten und autonomen Fahrzeugen fortschreitet, müssen sich Hersteller von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen der Herausforderung der weltweiten Typgenehmigungen stellen.
Als benannter Technischer Service unterstützen wir Sie bei der Erlangung von Zulassungen für Komponenten, Systeme und/oder Fahrzeuge auf Basis von EU- und UN-Vorschriften oder ggf. nationalen Straßenverkehrsordnungen (z.B. Deutschlands StVZO). Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Auslegung und Anwendung gesetzlicher Vorgaben. Gemeinsam mit Ihnen planen wir auch den Umfang der erforderlichen Prüfungen und führen diese auf Ihren Wunsch hin durch. Darüber hinaus können Sie sich auf unsere Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation verlassen.
Neue Regelungen für hochautomatisiertes und autonomes Fahren
Im Zuge des Wandels hin zu hochautomatisierten und autonomen Fahrzeugen wurden neue Vorschriften in Bezug auf Cybersicherheitsmanagement, Software-Update-Management und automatisierte Spurführungssysteme eingeführt. Die neuen Vorschriften lauten:
- Cybersicherheitsmanagementsysteme (CSMS, UN-Regelung 155)
- Software Update Management System (SUMS, UN-Regelung 156)
- Automatisierte Spurhaltesysteme (ALKS, UN-Regelung 157)
Was alle drei Vorschriften auch gemeinsam haben, ist, dass sie erstmals direkt auf Sicherheitsstandards verweisen, insbesondere in diesem Zusammenhang:
- ISO 26262 für Funktionale Sicherheit
- ISO/PAS 21448 für Safety of the Intended Functionality (SOTIF)
- ISO/SAE 21434 für die Cybersicherheit von Straßenfahrzeugen
Unsere Dienstleistungen
Beratung & Support
Wir unterstützen Sie während des gesamten Zulassungsverfahrens: von der Beantragung bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigungen. Unsere Homologationsdienste umfassen:
- Ermittlung der technischen und rechtlichen Anforderungen der jeweiligen Zielmärkte
- Festlegung des erforderlichen Prüf- und Freigabeumfangs
- Planung und effiziente Durchführung von Tests
- Interpretation der Spezifikationen (Interpretation durch Behörden)
- Unterstützung bei der Erstellung der Herstellerdokumentation
- COP-Prüfungen (Konformität der Produktion)
Festgelegte Prüfverfahren
Als technischer Service sind wir für mehr als 400 nationale und internationale Verfahrensanweisungen zuständig.
Unsere Bezeichnungen umfassen sowohl die EU-Rahmenverordnung VO(EU) 2018/858 als auch die VO(EU)167/2013 mit allen begleitenden Einzelrechtsakten sowie die entsprechenden UN-Regelungen und die Vorschriften der StVZO.
Im Rahmen von EG-Richtlinien/Verordnungen und ECE-Regelungen führen wir Prüfungen auf Basis physikalischer oder virtueller Verfahrensanweisungen durch:
- Pkw und Busse (Klasse M), Lkw (Klasse N) und Anhänger (Klasse O)
- Fahrzeuge für besondere Zwecke (z.B. Mobilkräne, Wohnmobile)
- Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft (Klasse T)
- Teile, Komponenten, eigenständige technische Einheiten
- Mehrstufige Typgenehmigungen z.B. für Aufbauhersteller
- Kleinserien-Typgenehmigungen
- Einzelfahrzeuge
Unsere erfahrenen Spezialisten führen Tests weltweit in SGS-Testlaboren oder in externen Laboren durch, sofern sie die Anforderungen der ISO/IEC 17025 erfüllen. Bitte kontaktieren Sie uns, um die Eignung Ihres Labors bewerten zu lassen.
Wir werden die erforderlichen technischen Berichte erstellen und das Zulassungsverfahren in Ihrem Auftrag mit europäischen (KBA, RDW, Transportstyrelsen, NSAI) und außereuropäischen (z. B. Taiwan) Behörden.
Darüber hinaus sind unsere Experten Mitglieder relevanter Ausschüsse und Gremien, die die Entwicklung von Standards fördern oder die Anforderungen innovativer Technologien definieren. So erhalten wir Zugriff auf aktuelle Trends und Entwicklungen, die wir dann mit Ihnen teilen können.
Was spricht für SGS?
Die SGS bietet eine Reihe von Prüf- und Supportleistungen zur Homologation an, um Herstellern weltweit dabei zu helfen, Fahrzeuge zu produzieren und auf den Markt zu bringen, die sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen der Zielmärkte entsprechen.