Ab dem 25. Mai 2023 tritt die neue Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 in Kraft, welche die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 ablöst. Die bisherige Verordnung wurde im Laufe der Zeit mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert, was zu einer Entscheidung der Europäischen Kommission führte, diese durch eine neue, besser lesbare Verordnung zu ersetzen.
Die Kontaminantenverordnung (EU) 2023/915 übernimmt die Inhalte der bisherigen Verordnung (EG) 1881/2006 und fügt neue Bestimmungen hinzu, darunter den Artikel 3. Dieser Artikel bezieht sich auf getrocknete, verdünnte, verarbeitete und zusammengesetzte Lebensmittel und legt fest, wie Lebensmittelunternehmer mit Höchstgehalten für Kontaminanten umgehen sollen.
Die neue Verordnung legt Höchstgehalte für verschiedene Kontaminanten fest, darunter:
- Mykotoxine
- Pflanzentoxine
- Metalle und andere Elemente
- Halogenierte persistente organische Schadstoffe (Dioxine und PCB, PFAS)
- In der Verarbeitung entstehende Kontaminanten (PAK, 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern)
- Nitrat, Melamin, Perchlorat
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